Nach den weitreichenden Beschlüssen des Bundeskabinetts zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise verspricht der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), schnelle Hilfen. „Wir sind ein starker Sozialstaat, wir sorgen dafür, dass niemand ins Bodenlose fällt. Wir werden die sozialen Existenzen absichern“, sagte Heil am Montag im ARD-Mittagsmagazin.
Das Kabinett hatte sich zuvor auf umfangreiche Schutzschirme für Unternehmen und Beschäftigte geeinigt. Unter anderem wurde ein Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro für 2020 beschlossen. Für Solo-Selbstständige, Kleingewerbe und Miniunternehmen sind Hilfen von bis zu 50 Milliarden Euro vorgesehen. Auch der Zugang zu Hartz IV Grundsicherungsleistungen soll gelockert werden. „Das hilft allen, die existenziell gefährdet sind, zum Beispiel kleinen Selbstständigen, denen die Einnahmen wegbrechen, die aber laufende Kosten haben“, so Heil weiter. „Die haben das Recht auf ergänzende Grundsicherung. Wir sehen jetzt davon ab, dass es Vermögensprüfungen gibt, wir sehen davon ab, dass der Wohnraum überprüft wird. Das gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Auch über Regeln für die Kurzarbeit hat das Kabinett debattiert. Die Bundesregierung wolle die Hinzuverdienst-Möglichkeiten so gestalten, „dass jeder, der Gehaltseinbußen hat, das, was er früher verdient hat, jetzt problemlos auch in einem anderen Beruf verdienen kann, ohne dass das Kurzarbeitergeld dagegen gerechnet wird“, so der Minister. Der Bundestag soll dem Paket in einem Schnellverfahren bereits am Mittwoch zustimmen, am Freitag dann der Bundesrat.
Angesprochen auf die wegen der Corona-Krise vielerorts fehlenden ausländischen Saisonarbeiter sagte Heil: „Es werden nicht so viele kommen wie bisher. Das wäre auch nicht sinnvoll aus Gründen des Infektionsschutzes. Man muss bei allem, was wir immer machen, sagen: Das Wichtigste ist Gesundheitsschutz der Menschen.“ Die Ernährungssicherheit sei aber gewährleistet, so der Minister.¹
Corona-Sozialschutzpaket: Paritätischer mahnt unbürokratische Umsetzung an
Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter die Regelungen des krisenbedingten Sozialschutzpaketes fallen, das morgen im Bundestag beraten wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, einen Weg zu ebnen, wie soziale Infrastruktur größtenteils auch über die Corona-Krise hinaus gerettet werden kann. Der Verband mahnt zusätzliche Lösungen für die medizinische Reha, Jugendherbergen und Bildungswerke an. Zentral sei grundsätzlich eine möglichst unbürokratische und konstruktive Umsetzung auf Länderebene. Notwendig sei zudem eine sofortige finanzielle Unterstützung für arme Menschen in der Grundsicherung.
„Wenn alle relevanten Akteure auf Bundes- und Landesebene jetzt konstruktiv zusammenarbeiten, kann es gelingen, die soziale Infrastruktur zu retten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach den aktuellen Plänen wären 75 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben der betroffenen sozialen Dienste und Einrichtungen über den Schutzschirm abgesichert. „Wo dies nicht reicht, um die laufenden Kosten zu decken, müssen die Länder nachsteuern“, so Schneider.
Blinde Flecken gebe es noch im Bereich der Rehaeinrichtungen und Erholungsstätten, wie bspw. Mutter-Kind-Kurheime sowie bei den Jugendherbergen, für die bisher kein Schutzschirm greife. Auch für die Bildungswerke gebe es noch keine einheitliche Lösung, hier seien qua föderaler Zuständigkeit vor allem die Bundesländer in der Verantwortung, geeignete Hilfen zu organisieren.
Auch die Maßnahmen, die zur Unterstützung armer Menschen im Kabinett beschlossen wurden, wie vereinfachte Verfahren in Hartz IV bei Antragstellung und Vermögensprüfung oder auch das Verbot von Mietkündigungen und Zwangsräumungen begrüßt der Paritätische ausdrücklich. Was jedoch fehle, sei konkrete finanzielle Unterstützung. „Mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten durch Hamsterkäufe und Lieferengpässe sowie den Wegfall von Angeboten der Schulspeisung oder Tafeln, braucht es dringend eine sofortige Erhöhung der Regelsätze“, so Schneider. Konkret fordert der Paritätische einen Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat ab sofort auf die Grundsicherungsleistungen bis zur ohnehin anstehenden Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021. Darüber hinaus sei eine sofortige Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende in Höhe von 200 Euro für krisenbedingte Mehraufwendungen wie etwa für Medikamente zu gewähren.
Schließlich weist der Verband auf die vielerorts sich zuspitzende Lage bei den Hilfen für Obdachlose und Menschen in anderen existenziellen Notlagen hin, für die vor Ort zwingend Lösungen organisiert werden müssten. Insbesondere auch der Mangel an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln sei in allen Bereichen der sozialen Arbeit, gerade auch bei den niedrigschwelligen Hilfsangeboten, ein Riesenproblem.²
Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten
Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.
Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren wir Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen.
In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf unserer Internetseite.
Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren
Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.
Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten - etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten - dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.³
¹Rundfunk Berlin- Brandenburg ²Paritätischer Wohlfahrtsverband ²Bundesagentur für Arbeit