Neue Corona-Regeln in NRW

Zwickmühle für die Landespolitik

Neue Corona-Regeln in NRW

NRW hat die Ausbreitung des Virus im Griff, nicht einmal 400 Infizierte müssen aktuell in Kliniken versorgt werden. Entscheidenden Anteil daran haben die vielen Menschen, die sich an immer wieder geänderte Vorschriften halten.

Doch mit dem, was von Samstag an gilt, überfordert die Landesregierung ihre Bürger. 1,5 Meter Mindestabstand und Maskenpflicht - das kann man sich ja noch merken. Aber die neuen Regeln, die samt Hygienevorschriften mehr als 30 Seiten füllen, sind zum Teil so detailliert, dass kaum jemand sie verinnerlichen wird - zumal vieles unlogisch oder unverständlich erscheint. Warum dürfen sich jetzt zehn Menschen ohne Mindestabstand und Masken treffen, während Kontaktsport verboten bleibt? Und was ist unter „offenen Getränkespendern“ zu verstehen?

Es ist zu befürchten, dass sich Unsicherheit breitmachen wird über das, was noch geht und was verboten ist. Wo ist die App, die in klarer Sprache vermittelt, was wir dürfen? Die per Update an neue Vorschriften angepasst werden könnte?

Die Politiker sollten jetzt gut aufpassen, dass sie die Menschen, ohne die der Kampf gegen Corona nicht zu gewinnen ist, nicht verlieren.¹

Egal, wie sich die Parteien am Ende entschieden hätten, geklagt worden wäre in jedem Fall. Eine Horrorvorstellung stand dabei aber besonders im Vordergrund: Hätte man sich darauf geeinigt, den Wahltermin nach hinten zu verschieben, womöglich bis ins kommende Jahr, wäre damit für die AfD eine Flanke zur Klage aufgemacht worden. Die hätte sich dann - wie schon in der Diskussion um das weitreichende Pandemiegesetz - als Hüterin der Verfassung gerieren können. Juristen hatten in den vergangenen Tagen schwere Bedenken über eine Verschiebung der Wahl geäußert.

Deshalb haben sich die übrigen Parteien auf ein Festhalten am Termin verständigt. Zunächst einmal ist es eine gute Nachricht, dass die Politik mehr Zeit für die Kandidatenaufstellung gibt. Schließlich handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen - je nach Parteicouleur - vor allem Menschen der Risikogruppe zusammenkommen. Das will entsprechend vorbereitet sein. Zumal es derzeit nicht ganz leicht ist, entsprechende Räumlichkeiten überhaupt anzumieten. In diesem Punkt hätten CDU, FDP und SPD durchaus auf den Vorschlag der Grünen eingehen können, den Kommunen finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen, damit diese wiederum den Parteien für Aufstellungsversammlungen entsprechende Räumlichkeiten hätten anbieten können. Das hätte zugleich den Charme gehabt, dass am Ende mit Ausnahme der AfD alle im Landtag vertretenen Parteien das Gesetz mitgetragen hätten.

Ein weiterer Schwachpunkt: Mit einem Verzicht auf Unterstützerunterschriften wären die nun anhängigen Klagen erledigt. Das Risiko einer Wahlwiederholung wäre deutlich geringer. Zugegeben: Ein ungewöhnlicher Schritt, aber es sind ja auch ungewöhnliche Kommunalwahlen.²

¹Westfalen-Blatt ²Maximilian Plück - Rheinische Post

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